Betreutes Wohnen Cham
Das Betreute Wohnen bietet Platz für 4 Jugendliche/junge Volljährige jeglichen Geschlechts. Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Mindestalter von 16 Jahren, sowie eine Schul-, Berufsausbildung oder ein Studium. Ziel ist die Verselbständigung. Bevorzugt aufgenommen werden junge Menschen aus dem Landkreis Cham oder den angrenzenden Landkreisen.
Zum Betreuten Wohnen gehören vier eigenständige Apartments. Jedes davon ist mit einem Wohn-Schlafbereich sowie einer kleinen Küchenzeile ausgestattet. Ebenso gehört ein eigenes Bad mit WC, Dusche und Waschbecken zu der Ausstattung. Waschmaschine und Trockener können gegen Gebühr gemeinschaftlich genutzt werden. Die Apartments sind zweckmäßig möbliert (Bett mit Matratze, Schränke, Tisch und Stühle), in der Küchenzeile ist ein Waschbecken, ein Kühlschrank, zwei Kochplatten sowie eine Mikrowelle vorhanden. Da uns Partizipation sehr wichtig ist, können die jungen Menschen selbst über die individuelle Ausgestaltung des Apartments entscheiden. Natürlich ist es nach Absprache auch möglich, dass eigene Möbel mitgebracht werden können.
Standort
Die vier Apartments des Betreuten Wohnens befinden sich in unmittelbarer Nähe des Chamer Wahrzeichens dem „Biertor“. Sämtliche Schulen wie z.B. Berufsschule, Fachoberschule, Gymnasien, Realschule, Mittelschule sind fußläufig erreichbar. In Cham selbst sind viele Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden, aber auch einige Berufsfachschulen und Fachakademien sind von Cham aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Vom Betreuten Wohnen aus gibt es einen kurzen Fußweg zum Chamer Bahnhof. Auch Geschäfte des täglichen Bedarfs z.B. Lebensmittel sind fußläufig erreichbar. Ebenso verfügt die Stadt Cham über eine große Vielfalt an Allgemein- bzw. Fachärzten, sowie Therapeuten so dass die jungen Menschen auch problemlos Zugang zu einer notwendigen medizinischen bzw. therapeutischen Versorgung haben sollten.
Betreuung
Die Betreuung wird von einer Sozialpädagoign (B. A.) geleistet. Jedem Bewohner:in stehen in der Regel 5 Fachleistungsstunden wöchentlich zur Verfügung. Die Aufteilung der wöchentlichen Betreuung wird den Bedürfnissen der jungen Menschen angepasst und individuell mit ihnen im Hilfeplanverfahren erörtert, in welchen Bereichen die Unterstützung benötigt wird. Dies kann u.a. der Fall sein, bei der Haushaltsführung, bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, bei der Bewältigung der schulischen oder beruflichen Anforderungen, bei dem Umgang mit der Herkunftsfamilie etc.
Zielsetzung
Die Zielsetzung des Betreuten Wohnens besteht darin, die jungen Menschen in die Selbständigkeit zu führen. In den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen wird individuell abgestimmt, was die jungen Menschen noch benötigen, um eigenständig in eine Wohnung zu ziehen und wie lange dafür noch Zeit bleibt. Die Mitarbeit und Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen ist dabei eine Grundvoraussetzung. Uns ist es wichtig, dass die angedachten Ziele realistisch für den jungen Menschen sind.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, können nur Jugendliche/junge Heranwachsende aufgenommen werden, welche bereits über ein gewisses Maß an Eigenständigkeit verfügen, dazu gehört, dass der junge Mensch eigenständig Kochen kann, die Grundtechniken von Putzen und Waschen vorhanden sind. Auch muss die Zuverlässigkeit gegeben sein, dass die Person eigenständig in der Lage ist die Schule, Ausbildung zu besuchen ohne dass es einer Aufforderung durch die Betreuungsperson bedarf. Sollte eine Medikamenteneinnahme erforderlich sein, muss auch gewährleistet sein, dass dies der Junge Mensch eigenständig schafft.
Nicht aufgenommen werden können Jugendliche/junge Heranwachsende mit geistigen Behinderungen, schweren körperlichen Behinderungen und schweren psychischen Erkrankungen.