Heilpädagogische Tagesstätte Fuchsbau
Die Heilpädagogischen Tagesstätte Fuchsbau bietet Platz für neun Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozial/emotionalen Bereich und/oder Lern- und Leistungsbereich. Aufgenommen werden Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Einzugsbereich ist der Landkreis Straubing-Bogen sowie die Stadt Straubing.
Standort
Die Heilpädagogische Tagesstätte Fuchsbau im Thomas Wiser Haus liegen in Mitterharthausen einen Ortsteil der Gemeinde Feldkirchen. Die Kinder können sowohl die Gemeinschaftsräume des Hauses (Mehrzweckraum) als auch den eigenen Garten sowie umliegende Spielplätze nutzen. Die Gruppe ist mit einem Wohn-Essbereich, Garderobe, Hausaufgabenzimmer, Bäder und Betreuerbüro ausgestattet.
Betreuung
Die Kinder werden an 220 Tagen pro Kalenderjahr von zwei pädagogischen Fachkräften und einer Praktikantin betreut. Die Tagesstätte hat an Schultagen von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. An fünf bis sechs Ferienwochen pro Schuljahr finden erlebnisorientierte Ferien- und Freizeitmaßnahmen statt.
Die psychologische Betreuung der Kinder findet in Form von Einzelstunden, Kleingruppenarbeit und systemischer Familienarbeit statt.
Das Fachpersonal der HPT arbeitet mit den zuständigen Lehrern und bei Bedarf mit weiteren Fachkräften, wie z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Fachärzten etc. eng zusammen.
Zielsetzung
Das Angebot der HPT´s richtet sich an Kinder, die einer besonderen Förderung in einem klar strukturierten heilpädagogischen Rahmen bedürfen und deren Eltern durch ambulante Maßnahmen, wie z.B. Erziehungsberatungsstelle, nicht mehr ausreichend unterstützt werden können. Die pädagogische und psychologische Betreuung und Förderung der Kinder in der HPT orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder mit Schwerpunkt auf Ressourcenerkennung und -verstärkung, der Durchbrechung unerwünschter Muster und der emotionalen Entwicklung des Kindes. Ziel der Maßnahme ist die Entlastung der gesamten Familie, um gemeinsam mit den Eltern auf eine positive Entwicklung des Kindes hinzuwirken. Auf Grund dessen ist die Bereitschaft der Eltern zur engen Zusammenarbeit mit der HPT Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Kindes.
Nicht aufnehmen können wir geistig-, erheblich körper- oder sinnesbehinderte Kinder. Bei Kindern mit schweren psychiatrischen Krankheitsbildern ist eine teilstationäre Betreuung meist nicht ausreichend.