Zum Inhalt springen

Eine eigene Stiftung gründen... einfach gemacht:

Vererben und Schenken leicht gemacht:

Ihr Vermögen oder Ihr Nachlass soll einer guten Sache dienen – dazu gibt es die Möglichkeit der Schenkung oder der Vererbung.

Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen werden vom Staat bei Schenkungen und bei Erbschaften unterstützt. Daher sind gemeinnützige Organisationen wie zum Bespiel die Dechant Wiser Stiftung als Träger des Thomas Wiser Hauses von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Wenn Sie Werte an uns schenkungs- und erbschaftssteuerfrei übertragen wollen, beraten wir Sie gerne. Ihr Vermögen kann so ungeschmälert und nachhaltig einem guten Zweck dienen.

 

Eine eigene Stiftung gründen, einfach gemacht:

Gründen sie einfach und kostenlos ihre eigene Stiftung und unterstützen sie damit unsere Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Auch Sie können durch eine Einlage von mindestens 5000 € einfach und kostenlos eine eigene Stiftung gründen und damit unsere Kinder unterstützen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das Stiftungsvermögen bleibt auf Dauer erhalten, da nur die Erträge aus dem Stiftungskapital sowie Spenden verwendet werden. Des Weiteren genießt die Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit viele Steuervergünstigungen. So ist sie beispielsweise von der Körperschaft-, Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht also ohne Abzüge in die Stiftung und wird dort auch später nicht durch Steuern geschmälert.

Gründe und Gestaltungsmöglichkeiten zur Errichtung einer Stiftung:

Die Zahl der Stiftungen hat sich in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland mehr als verdoppelt.
Hintergrund ist die Erkenntnis vieler Menschen, ihre Verantwortung für die Gesellschaft, in der sie leben, selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen und gesellschaftliche Prozesse unterstützen zu wollen. Immer mehr Menschen möchten sich engagieren, helfen und das soziale, kulturelle und wissenschaftliche Leben in Deutschland voranbringen.

Diese Entwicklung wird begünstigt durch die Tatsache, dass in den vergangenen 50 Jahren in Deutschland enorme Vermögenswerte gebildet wurden. Den Erhalt dieser Vermögenswerte kann nur eine Stiftung garantieren.

Da die Rechtsordnung besondere Mechanismen geschaffen hat, um sicherzustellen, dass Stiftungsvermögen und Stifterwille grundsätzlich unantastbar sind, können die Stifter darauf vertrauen, dass sie mit ihrer Stiftung auf Dauer einen Beitrag zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen leisten werden, dass in der Stiftung ihre Persönlichkeit weiter lebt und ihr Wille weiter wirkt.

Ihrem Wesen nach sind Stiftungen konservativ, sie erhalten und bewahren, nicht nur den eigenen Namen, sondern auch das eingebrachte Vermögen. Namen und Vermögen der Stiftung bleiben erhalten, sogar über den Tod des Stifters hinaus.
Für langfristige Lösungen bestimmter sozialer Probleme oder dauerhafte Unterstützung bestimmter Institutionen ist die Form der Stiftung ideal!
Welche Form der Stiftung für Sie in Frage kommt, hängt von der Höhe Ihres einzubringenden Kapitals und von ihrem persönlichen Engagement ab.

Hier ein kurze Vorstellung der verschiedenen Stiftungsarten:

Zustiftung

Alle Gelder, die auf dem Stiftungskonto als Zustiftung eingehen, werden dem Grundstockvermögen als Zustiftung beigefügt und sicher angelegt. Zustiftungen sind daher in praktisch jeder Höhe willkommen. Die jährlichen Erträge aus dem Vermögen kommen den Aktivitäten unserer Kinder zugute. Auf diese Weise hilft Ihr Geld auf Dauer und nachhaltig, ohne dass Sie selbst eine neue Organisation aufbauen müssen. 
Steuerlich können Spenden und Zustiftungen bis zur Höhe von 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. des Einkommens steuerpflichtiges Einkommen mindern.
Über diese Steuerbegünstigung hinaus steht Ihnen noch der Sonderausgabenabzug von bis zu 20.450 € p. a. für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Zuwendung als Zustiftung in das Grundstockvermögen der Stiftung erfolgt oder als Spende.
Schenkungen im Todesfall sind unabhängig von der Höhe der Schenkung zu 100% steuerbefreit.

Treuhand Stiftung

Mit einer Treuhand-Stiftung errichten Sie eine eigene Stiftung.
Die treuhänderische Stiftung unterscheidet sich von der rechtsfähigen Stiftung dadurch, dass sie ganz oder zum Teil für ihre Geschäftsführung die Verwaltungsorganisation eines rechtsfähigen Trägers – nämlich des Treuhänders, der Dechant Wiser Stiftung – in Anspruch nimmt. Der Stifter überträgt hierfür dem Treuhänder das Stiftungsvermögen mit der Auflage, dieses getrennt vom eigenen Vermögen des Treuhänders als Sondervermögen zu verwalten. Ferner macht der Stifter dem Treuhänder zur Auflage, dass er das Vermögen nur nach Maßgabe der Stiftungssatzung, d.h. zur Verfolgung des Stiftungszwecks, verwenden darf.
Den Stiftungszweck können Sie im Vorfeld selbstständig bestimmen. 
Hier gelten steuerlich die gleichen Abzugsmöglichkeiten wie bei Zustiftungen. Zusätzlich erhalten Stifter bei der Gründung einer Treuhandstiftung die Möglichkeit, 307.000 € als Gesamtbetrag oder über zehn Jahre verteilt abzusetzen.
Diese Stiftung bietet eine attraktive Option, wenn ihr eingebrachtes Vermögen langfristig wirken sollen.

Selbstständige Stiftung

Sind sinnvoll ab einem Vermögen von 500.000 €. Sie erfordern einen höheren Verwaltungs- und Organisationsaufwand. 
Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen auch entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.

Zum Thema Stiftungen berät Sie gerne Frau Gehrke:

Gabi Gehrke
Dipl.-Kauffrau

Tel.: 09402 93023

 

Die Dechant Wiser Stiftung

1880 gründete Dr. Thomas Wiser die Dechant Wiser´sche Erziehungsanstalt für arme Kinder in Regenstauf.

Er selbst wuchs als armes Halbwaisenkind auf und konnte - Dank der Unterstützung der Regenstaufer Bürgerschaft- Theologie studieren.

Als Pfarrer war er ein erfolgreicher Prediger und Buchautor und zuletzt Stiftsdechant zur Alten Kapelle in Regensburg.

Aus Dankbarkeit für seine Entwicklung gründete er in Regenstauf ein Kinderheim – heute das Thomas Wiser Haus – das seitdem unter der Trägerschaft seiner Stiftung steht.

 

Die Dechant Wiser Stiftung ist eine private Stiftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit Sitz in Regenstauf.

zurück zur Spenden